Impressum
Firma: A. Lashes & Brows
Inhaber: Alina Schultz
Seiteninhaberin & Geschäftsführerin: Alina Schultz
Dorfstraße 7
24805 Hamdorf
Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG.
Mit der Terminvereinbarung geht der Kunde einen „Dienstleistungsvertrag für Kosmetikbehandlungen“ ein. Bei Absagen von weniger als 48 Stunden vorher können die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611 Satz 3 SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten in Rechnung gestellt werden (siehe auch § 615 BGB). Nimmt der Kunde, gleich aus welchem Grund, den vereinbarten Termin nicht wahr, spricht das Gesetz vom „Annahmeverzug des Gläubigers“ (hier des Kunden).
Wird der Termin angenommen, kommt ein Dienstvertrag zustande. Der Tatbestand stößt bei Kunden auf Unverständnis. Kurzfristig abgesagte Termine können Sie aber nicht so schnell belegen. Das Gesetz will Sie als Kosmetikerin, als Dienstleisterin, die auf den Vergütungsanspruch im Rahmen ihrer Tätigkeit angewiesen ist, schützen. Der Vergütungsanspruch bleibt unabhängig davon bestehen, ob der Kunde schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war (zum Beispiel Verspätung der öffentlichen Verkehrsmittel)oder ob ein schuldhaftes Verhalten zugrunde lag.
Bei einer plötzlichen Erkrankung des Kunden oder einem Notfall wird das Gericht nach aktueller Rechtsprechung ein Ausfallhonorar für unwirksam erklären. Er muss aber beweisen, dass ein hinreichender Entschuldigungsgrund für das Versäumen des Termins vorliegt. Der Vergütungsanspruch besteht nicht, wenn es Ihnen gelingt, den abgesagten Termin an einem anderen Kunden zu vergeben. Neukunden kennen die Regelung nicht, daher können Sie nach der ersten Behandlung ein Infoschreiben überreichen.
Die Ausfallgebühr gemäß §615 BGB beträgt eine Höhe von 20€